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   BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69   

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https://dejure.org/1972,6384
BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,6384)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1972 - III ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,6384)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1972 - III ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,6384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückzahlung eines Darlehens - Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken mit Schädigungsabsicht - Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers beim Abzahlungskauf - Interessen des Käufers beim finanzierten Abzahlungskauf

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Auszug aus BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69
    Das ist namentlich der Fall, wenn die Bank ein mit ihrem Firmennamen versehenes Darlehensantragsformular dem Verkäufer übergeben und es diesem überlassen hat, das Formular dem Käufer vorzulegen, die zum Abschluß des Darlehensvertrages erforderlichen Vertragshandlungen zu führen, das Formular auszufüllen oder durch den Käufer ausfüllen zu lassen und dessen Unterschriftsleistung herbeizuführen (BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ; Urteil des Senats vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68).

    Das ist namentlich der Fall, wenn Verkäufer und Käufer in arglistiger Weise vorsätzlich zum Schaden der Finanzierungsbank zusammenarbeiten (BGH a.a.O.; BGHZ 33, 293, 300 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59] ; 47, 224, 233) [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] .

    Die Behauptung der Klägerin, der Kaufvertrag sei "fingiert" worden, um sie durch unwahre Angaben zur Auszahlung der Finanzierungssumme zu veranlassen, stellt hier nicht lediglich die "Vermutung" eines arglistigen Zusammenwirkens dar (vgl. BGHZ 47, 224, 233) [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] .

  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69
    Als eine derartige Vertrauensperson kommt der Verkäufer indessen dann nicht in Betracht, wenn der Käufer erkennt, daß der Verkäufer nicht für die Bank, sondern zu deren Nachteil handeln will und auch handelt (BGHZ 33, 302, 313) [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59] .

    Von dieser interessenlage muß und kann der Darlehensgeber vor allem dann ausgehen, wenn der Käufer, wie hier, ihm durch Empfangsbestätigung anzeigt, daß er die Ware erhalten hat (vgl. BGHZ 33, 302, 306 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 115/59] /307).

  • BGH, 05.07.1971 - III ZR 190/68

    Voraussetzungen des Einstehens der Bank für das Verschulden des Verkäufers bei

    Auszug aus BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69
    Das ist namentlich der Fall, wenn die Bank ein mit ihrem Firmennamen versehenes Darlehensantragsformular dem Verkäufer übergeben und es diesem überlassen hat, das Formular dem Käufer vorzulegen, die zum Abschluß des Darlehensvertrages erforderlichen Vertragshandlungen zu führen, das Formular auszufüllen oder durch den Käufer ausfüllen zu lassen und dessen Unterschriftsleistung herbeizuführen (BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] ; Urteil des Senats vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68).

    Hinzu kommt, daß hier der Vordruck des Darlehensantrages die ausdrückliche Anweisung des Antragstellers enthielt, den Darlehensbetrag "gemäß den zwischen der F. und der Vertragsfirma bestehenden Vereinbarungen an diese auszuzahlen", wodurch die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Restkaufpreises an die "Verkäuferfirma (Mitantragsteller)" abgegolten sein sollte (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68).

  • BGH, 11.07.1963 - VII ZR 120/62

    Zurechenbarkeit des Rechtsscheins eines unterschriebenen Blanketts

    Auszug aus BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69
    für die Vorbereitung und den Abschluß des Darlehensgeschäfts nicht als Erfüllungsgehilfe der Klägerin angesehen werden, so entzieht dies dem angefochtenen Urteil nicht nur insoweit die Grundlage, als es das Bestehen eines Darlehensvertrages unterstellt, dem Beklagten jedoch einen auf Befreiung von der Darlehensschuld gerichteten Schadensersatzanspruch zubilligt; vielmehr ist dann auch die Erwägung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die Blankettfälschung ihres "Erfüllungsgehilfen" zu vertreten und sei deshalb nicht "redlicher Dritter" im Sinne der Rechtsprechung zur Rechtsscheinhaftung für aus der Hand gegebene Blankette (vgl. BGHZ 40, 65, 68) [BGH 11.07.1963 - VII ZR 120/62] , nicht haltbar.
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus BGH, 17.01.1972 - III ZR 6/69
    Das ist namentlich der Fall, wenn Verkäufer und Käufer in arglistiger Weise vorsätzlich zum Schaden der Finanzierungsbank zusammenarbeiten (BGH a.a.O.; BGHZ 33, 293, 300 [BGH 17.11.1960 - VII ZR 56/59] ; 47, 224, 233) [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] .
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 177/78

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufs eines PKW -

    Beim finanzierten Abzahlungskauf muß der Kreditgeber für das Verschulden des Verkäufers bei den Verhandlungen über den Darlehensvertrag gemäß § 278 BGB einstehen, wenn er ihm die Gelegenheit verschafft hat, gegenüber dem Käufer als seine Vertrauensperson in Erscheinung zu treten, dadurch den Käufer einem etwaigen unrechten Verhalten des Verkäufers ausgesetzt und damit gefährdet hat, während andererseits dessen Arbeitsleistung ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteile vom 20. Februar 1967 - III ZR 40/66 - BGHZ 47, 224, 230 [BGH 20.02.1967 - III ZR 40/66] = NJW 1967, 1026; vom 5. Juli 1971 - III ZR 190/68 - WM 1971, 1295; vom 17. Januar 1972 - III ZR 6/69 = WM 1972, 442, 443; vom 9. Februar 1978 - III ZR 31/76 = NJW 1978, 1427, 1429 = WM 1978, 459).
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